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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kreismedienzentrum Heilbronn ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Kreismedienzentrums Heilbronn.

Das Foto zeigt einen Mann vor eiem PC.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen folgender Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von unserer Website können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Formulare, wie PDF-Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen des Kreismedienzentrums Heilbronn in Bezug auf die Regelungen des L-BBG fortlaufend weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).


Rückmeldung und Schlichtungsverfahren

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter info@kmzhn.de.

Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.